Herzlich willkommen!

Arzthaftungs- & Medizinrecht

Herzlich willkommen im Bereich der Internetpräsenz der AnwaltsKanzlei Christoph Scharf, Weiden.

Rechtsanwalt Christoph Scharf ist Fachanwalt für Medizinrecht, dies bereits seit dem Jahr 2017. Er ist in Weiden i. d. Opf. mit seiner Kanzlei niedergelassen, gleichwohl überregional in ganz Bayern und Deutschland tätig.

Gerne können Sie das nachstehende Kontaktformular ausfüllen und vorab in groben Zügen Ihr Anliegen schildern. Wir rufen Sie dann zurück.

Seit Jahren ist Rechtsanwalt Scharf auch mit besonderem Schwerpunkt im Bereich des Medizinrechts tätig, hat über Jahre die für die Erlangung der Bezeichnung des Fachanwalts für Medizinrecht „erforderlichen theoretischen und praktischen Erfahrungen“ gesammelt. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Wenn Sie glauben, Opfer eines Behandlungsfehlers, eines ärztlichen Kunstfehlers, eines Aufklärungsfehlers oder Opfer der Gabe falscher Medikamente geworden zu sein, benötigen Sie qualifizierte fachanwaltliche Beratung im Bereich der Arzthaftung. Diese Hilfe bietet Ihnen Rechtsanwalt Christoph Scharf, der bundesweit als Patientenanwalt tätig ist. Im Haftungsrecht vertritt er ausschließlich Patienten, insbesondere im Bereich der Arzthaftung, Krankenhaushaftung, bei Prüfung und Geltendmachung eines Geburtsschadens, aber auch im Medizinprodukterecht, beispielsweise bei fehlerhaften Prothesen oder Implantaten. Eine Haftung von Ärzten und Behandlern kommt nicht nur bei medizinisch erforderlichen Operationen und Behandlungen in Betracht, sondern auch bei so genannten Schönheitsoperationen, beispielsweise bei Brustvergrößerungen und Bauchstraffungen oder auch Fettabsaugungen.

Gerade der geburtshilfliche Schadensfall ist für betroffene Familien ein gravierender Schicksalsschlag, der Auswirkungen auf sämtliche Bereiche des familiären und beruflichen Lebens haben kann. Ein Geburtsschaden kann durch eine fehlerhafte oder unterlassene Befunderhebung von vorgeburtlichen vorgeschriebenen Routine- und Screeningtests, oder aber auch durch unterlassene fehlerhafte CTG´s, Blutparameter erfolgen. Ärztliche Fehler im Rahmen der Geburtseinleitung sind ebenso denkbar, wegen fehlerhafter manueller, technischer oder organisatorischer Behandlungen der Patienten. Bereits kleine Fehler und Abweichungen von dem ärztlichen Standard, eine Abweichung von der Behandlung lege artis, können zu einer ungenügenden Sauerstoffversorgung des Kindes während der Geburt führen und einen schweren Schaden, häufig einen so genannten hypoxischen Hirnschaden verursachen. Auch in diesem Bereich steht Rechtsanwalt Scharf Ihnen mit seinen Mitarbeiterinnen kompetent zur Seite.

Als Fachanwalt für Medizinrecht ist Rechtsanwalt Christoph Scharf nicht nur im Bereich des Arzthaftungsrechts tätig, sondern unterstützt seine Mandanten auch in anderen Fragen des Medizinrechts.

Das Medizinrecht umfasst auch Auseinandersetzungen mit privater oder gesetzlicher Krankenversicherung, Streitigkeiten mit der Beihilfe, so z. B. bei der Frage von Heil- oder Hilfsmitteln.

Füllen Sie das folgende Formular aus und wir melden uns bei Ihnen!

Formular

Vorname: Nachname:
Straße + Hausnummer: Postleitzahl + Ort:
Telefon: E-mail:

Ich vermute einen Behandlungsfehler, weil...

 Ich habe eine Rechtsschutzversicherung.
 Ich willige die Speicherung und Datenverarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch die Anwaltskanzlei C. Scharf ein und bestätige die Datenschutzhinweise gelesen und akzeptiert zu haben.
 Ich bestätige, dass mit der Übersendung des oben stehenden Formulars lediglich eine für beide Seiten unverbindliche Anfrage verbunden ist, die auf keiner Seite Verpflichtungen auslässt und kein Vertragsverhältnis begründet.
Bitte alle Felder ausfüllen und gewählte Checkboxen bestätigen.